Verjährung von Schadensersatzansprüche wegen unberechtigter Prämienerhöhung

VVG § 203 Abs. 5; BGB § 195, § 199 Abs. 1 Nr. 2, § 217, § 280 Abs. 1, § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1

  1. In der unberechtigten Geltendmachung nicht geschuldeter Erhöhungsbeträge aus einer unwirksamen Prämienanpassung bei der Beitragsabrechnung des VR liegt eine zum Schadensersatz verpflichtende Pflichtverletzung des VR.
  2. Daneben besteht kein weiterer, selbstständiger Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB wegen einer Missachtung der Erhöhungsvoraussetzung durch den VR.
  3. Eine erneute Kenntnisnahme des VN vom Fehlen des Rechtsgrundes für die Zahlung der Erhöhungsbeträge von Prämienanpassungen aus dem weiteren Grund einer materiellen Unwirksamkeit der Beitragserhöhungen setzt keine neue Verjährungsfrist in Gang.

BGH, Beschl. v. 25.10.2023 – IV ZR 330/22 (LG Köln) R + S 2024, Seite 162

Schreibe einen Kommentar