StVG § 17
Ein „unabwendbares Ereignis“ kann für den Fahrer eines Pkw angenommen werden, dem in einer Linkskurve ein Motorradfahrer in seiner Spur entgegenkommt, obwohl der Fahrer des Pkw den Zusammenstoß durch ein Ausweichen seinerseits in die Gegenfahrspur des Motorradfahrers technisch hätte vermeiden können.
(amtl.)
OLG Hamm, Beschl. v. 3.8.2022 – 7 U 63/22
(LG Arnsberg – I – 7 O 60/22)
MDR 2023, Seite 101