Verbot der Rückwärtsfahrt in Einbahnstraße
StVO § 41; ZPO § 286 Das Vorschriftszeichen 220 in Verbindung mit § 41 I StVO gebietet, dass die Einbahnstraße nur in vorgeschriebener Fahrtrichtung befahren werden darf. Verboten ist auch…
StVO § 41; ZPO § 286 Das Vorschriftszeichen 220 in Verbindung mit § 41 I StVO gebietet, dass die Einbahnstraße nur in vorgeschriebener Fahrtrichtung befahren werden darf. Verboten ist auch…