Berücksichtigung einer Tilgung für Immobiliendarlehen beim Kindesunterhalt
BGB § 1603 1. Auch beim Kindesunterhalt können grundsätzlich bis zur Höhe des Wohnvorteils neben den Zinszahlungen zusätzlich die Tilgungsleistungen berücksichtigt werden, die der Unterhaltspflichtige auf ein Darlehen zur Finanzierung…