Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens versagt gegenüber nicht ordnungsgemäß aufgeklärtem Lebendorganspender
TPG § 8; BGB § 823 Der Einwand, der unter Verstoß gegen § 8 Abs. 2 S.1 und 2 TPG inhaltlich nicht ordnungsgemäß aufgeklärte Lebendorganspender wäre auch im Fall ordnungsgemäßer…