Sittenwidrigkeit eines Vergleichs mit Verknüpfung von Zugewinn und Umgang

BGB § 138; FamFG § 89, 156 II

Die Regelung in einem zwischen geschiedenen Ehegatten geschlossenen gerichtlichen Vergleich, welche die Fälligkeit einer ratenweise zu zahlenden Zugewinnausgleichsforderung mit der tatsächlichen Gewährung von Umgang mit den gemeinsamen Kindern verknüpft, ist jedenfalls dann sittenwidrig, wenn sie dazu bestimmt ist, die vereinbarte Umgangsregelung unter Ausschluss einer gerichtlichen Kontrolle am Maßstab des Kindeswohls erzwingbar zu machen.

BGH-Beschluss vom 31.1.2024 – XII ZB 385/23 NJW 2024, Seite 1256

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