StGB § 177 I
- Zum gegen den erkennbaren Willen des Sexualpartners heimlich ohne Kondom ausgeführten Geschlechtsverkehr (sogenanntes Stealthing).
- Stimmt eine Person Geschlechtsverkehr ersichtlich nur unter der Voraussetzung zu, dass dabei ein Kondom genutzt werde, stehen ohne Präservativ vorgenommene sexuelle Handlungen ihrem erkennbaren Willen entgegen. (Leitsatz 2 von der Redaktion)
BGH Beschluss vom 13.12.2022 – 3 StR 372/22 NJW 2023, S. 701