MB/KK § 1, § 4
Da mangels ausreichender Datenlage nicht festgestellt werden kann, dass die Therapie mit Medizinal-Cannabis eine Linderung der im Zusammenhang mit der Glasknochenkrankheit stehenden Schmerzsymptomatik verspricht und schulmedizinisch andere Behandlungen verfügbar sind, kommt ein Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für Medizinal-Cannabis nicht in Betracht.
(nicht amtl.)
OLG Düsseldorf, Urt. v. 14.11.2023 – 13 U 222/22
(LG Mönchengladbach – 1 O 375/19)
MDR 2024, Seite 577