- Zur teilweisen Unzulässigkeit einer Filmberichterstattung über eine Kindesentführung wegen Schutzbedürftigkeit des Opfers. (amtl.)
- Der Schutz der Privatsphäre kann auch Situationen großer emotionaler Belastung wie das Bangen um das Leben eines nahen Angehörigen, oder das Bangen um die eigene Person umfassen. (nicht amtl.)
- Das Opfer einer Straftat hat nach einem gewissen Zeitablauf Anspruch darauf, nicht mehr in sehr persönlicher Weise in seiner Opferrolle dargestellt zu werden. (nicht amtl.)
BGH, Urt. v. 6.6.2023 – VI ZR 309/22
VersR 2023, Seite 1375