BGB § 651h
Ein am 12.03.2020 vom Reisenden erklärter, einen Vertrag über eine Schülerreise nach England (für den Zeitraum vom 15.03. bis 21.03.2020) betreffender Rücktritt wegen der Covid-19-Pandemie löst keine Entschädigungsansprüche des Reiseveranstalters gem. § 651h Abs. 1 S. 3 BGB aus; vielmehr ist dieser verpflichtet, den Reisepreis vollständig zurückzuzahlen. (amtl.)
OLG Hamm, Urt. v. 30.08.2021 – 22 U 33/21
(LG Detmold – 01 0 153/20)
MDR 2021 S. 1324