Motorradunfall mit ungeeignetem Schuhwerk

Erleidet ein Motorradhalter bei einem Verkehrsunfall eine Fußverletzung, so kann ihm aus dem Umstand, dass er dabei ungeeignetes Schuhwerk getragen hat, kein Mitverschuldensvorwurf gemacht werden.

OLG Brandenburg, Urteil vom 14.12.2023 – 12 U 107/23 =

NJW-Spezial, Seite 171

Schreibe einen Kommentar