BGB § 536
Wenn Gewerberäume zum Betrieb eines Geschäfts für Damenbekleidung vermietet werden, ist das Auftreten von Kakerlaken in den Verkaufsräumen ein erheblicher Mangel des Mietobjekts und kann eine Mietminderung von 30 Prozent rechtfertigen.
OLG Karlsruhe, Urt. v. 21.6.2022 – 9 U 112/19
(LG Waldshut-Tiengen – 1 O 1/19)MDR 2022 S. 1211