Kollision beim gleichzeitigen Abbiegen aus entgegengesetzter Richtung StVG § 7, § 17, § 18; VVG § 86 Abs. 1, § 115; StVO § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 2, § 7 Abs. 5, § 9 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 Satz 1

Kommt es beim gleichzeitigen Abbiegen aus entgegengesetzter Richtung in eine zweispurige Straße in Höhe des Fußgängerüberwegs zu einer Kollision, kann den Rechtsabbiegenden eine Mithaftung von 30% treffen.

OLG Saarbrücken, Urt. v. 20.10.2023 – 3 U 49/23 R + S 2024, Seite 278

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