UWG § 3, § 5a
Fließen in das Gesamtbewertungsergebnis für Produkte, die auf einer Verkaufsplattform angeboten werden, auch Rezensionen ein, für die an den Rezensenten ein – wenn auch geringes – Entgelt gezahlt wird, und es wird die Berücksichtigung dieser bezahlten Rezensionen nicht kenntlich gemacht, handelt es sich um einen Fall der unlauteren getarnten Werbung. (amtl.)
OLG Frankfurt, Urt. v. 9.6.2022 – 6 U 232/21
(LG Frankfurt – 3-06 0 26/21)
MDR 2022, S. 1107