Instandhaltung und Reparatur bei Wohneigentum nicht angemessener Größe

Bundessozialgericht- SGB II §§ 12 III 1 Nr. 4, 22 II 1

Die unangemessene Größe eines nicht als Vermögen zu berücksichtigenden selbst bewohnten Wohneigentums steht der Übernahme von Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur nicht entgegen.

BSG-Urteil vom 21.6.2023 – B 7 AS 14/22 R NJW 2024, Seite 1293

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