Zur Verkehrssicherungspflicht eines Gastwirts gehört nicht die Hinweispflicht auf Unebenheiten des Bodenbelags nach Verlegung von Natursteinen im Polygonalverfahren im Außenbereich, wenn die Niveauunterschiede evident erkennbar sind.
(nicht amtl.)
LG Wiesbaden, Urt. v. 23.3.2023 – 9 0 324/21 MDR 2023, Seite 1049