Haftung des Schädigers für Verzögerungen bei der Reparatur des unfallbeschädigten Kfz
BGB § 249, 254, 843 Abs. 4; StVG §§ 7 Abs. 1, 17 1. Verzögerungen bei der Reparatur des unfallbeschädigten Kfz, die nicht vom Geschädigten zu vertreten sind, gehen zu…