Unzulässigkeit einer identifizierenden Verdachtsberichterstattung bei Fehlen eines Mindestmaßes an BeweistatsachenGG Art. 2 Abs.1, Art. 5 Abs. 1; BGB § 823 Abs.1, § 1004 Abs. 1 S. 2
Für eine identifizierende Verdachtsberichterstattung ist jedenfalls ein Mindestbestand an Beweistatsachen, die für den Wahrheitsgehalt der Information sprechen und ihr damit erst „Öffentlichkeitswert“ verleihen, erforderlich. Die Darstellung darf ferner keine Vorverurteilung…