Pergola ist nicht als Raum im Nebengebäude anzusehen
VHB 92§§ 1, 10 Eine Pergola ist nicht als Raum in einem Nebengebäude i.S.d. AVB anzusehen, so dass für darin befindliche und bei einem Brand zerstörte Hausratgegenstände kein Versicherungsschutz besteht.…