Kein „Aufbrechen eines verschlossenen Kfz“ durch Verhinderung des Verschließens oder unbefugtem Öffnen mittels Funksignal
VVG § 1; StGB § 243; ZPO § 286 1. Die unbefugte Überwindung des Keyless-Go-Stystems eines Kfz mittels Funksignal (sog. „Relay-Attack“-Methode) stellt kein bedingungsgemäßes „Aufbrechen eines verschlossenen Kfz“ dar. 2.…