Verkehrsunfall an einem Bahnübergang
Bei einem Zusammenstoß infolge geöffneter Schranken ist im Grundsatz von der Alleinhaftung des Bahnbetreibers auszugehen; eine Mithaftung des Kfz-Halters kommt dann in Betracht, wenn der herannahende Zug für den Kfz-Fahrer…