„Standgebühren“ nach berechtigtem Abschleppen
BGB §§ 295, 304, 670, 683, 812 ff., 823, 858 f., 861 f. Zu den nach den Vorschriften der berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag erstattungsfähigen Kosten für die Entfernung eines unbefugt…
BGB §§ 295, 304, 670, 683, 812 ff., 823, 858 f., 861 f. Zu den nach den Vorschriften der berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag erstattungsfähigen Kosten für die Entfernung eines unbefugt…