Keine generelle Rechts-vor-links-Regel auf öffentlichen Parkplätzen
StVO § 8 I 1 Die Vorfahrtsregel des § 8 I 1 StVO („rechts vor links“) findet auf öffentlichen Parkplätzen ohne ausdrückliche Vorfahrtsregelung weder unmittelbar noch im Rahmen der Pflichtenkonkretisierung…