Transportversicherung: Leistungsfreiheit wegen grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung
HGB § 425, § 435; VVG § 86, § 115 Ein Transportunternehmer handelt grob fahrlässig, wenn er einen Aushilfsfahrer mit bekannten Geldproblemen, der ihm berichtet, dass er von zwielichtigen Personen…