Schadenersatz wegen unrechtmäßigem Einkürzen von Bäumen und Nachbargrundstücken

BGB § 94, § 249, § 251; ZPO § 287

Bei der Zerstörung eines Baumes ist in der Regel keine Naturalrestitution zu leisten, vielmehr ist der Anspruch des Geschädigten auf eine Teilwiederherstellung durch Anpflanzung eines jungen Baumes und darüber hinaus ein Ausgleich für eine etwa verbleibende Werteinbuße des Grundstücks zu leisten.

                                                                                                       (amtl.)

OLG Frankfurt, Urt. v. 06.2.2024 – 9 U 35/23

(LG Frankfurt– 2 07 O 264/20)

MDR 2024, Seite 635

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