Kommt es beim gleichzeitigen Abbiegen aus entgegengesetzter Richtung in eine zweispurige Straße in Höhe des Fußgängerüberwegs zu einer Kollision, kann den Rechtsabbiegenden eine Mithaftung von 30% treffen.
OLG Saarbrücken, Urt. v. 20.10.2023 – 3 U 49/23 R + S 2024, Seite 278