BGB § 125, § 2247
Ein handschriftlich errichtetes Testament ist unwirksam, wenn die Unterschrift die Verfügung nicht räumlich abschließt, sondern sich in der Mitte des Testaments befindet und die Person des Erben erst darunter genannt wird.
(amtl.)
OLG München, Beschl. v. 25.8.2023 – 33 Wx 119/23 e
(AG Rosenheim – VI 1624/22)
MDR 2024, Seite 115