AUVB Art. 22.2
- Der Ausschluss des Art. 22.2 AUVB umfasst auch bloße Fahrten auf Rennstrecken. Die Klausel ist weder überraschend noch unklar und auch nicht gröblich benachteiligend.
- Keine Deckung für einen Unfall mit dem Motocross-Motorrad in Ausübung des Hobbys in einem Offroad-Park auf der frei befahrbaren Verbindungsstrecke vom Fahrerlager zur Enduro-Strecke.
(alle nicht amtl.)
OGH, Urt. v. 25.5.2022 – 7 Ob 2/22b
VersR 2023, Seite 1319