Art. 2 Buchst. a RL 98/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.2.1998 über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse ist dahin auszulegen, dass der dort vorgesehene Begriff des Verkaufspreises nicht den Pfandbetrag enthält, den der Verbraucher beim Kauf von Waren in Pfandbehältern zu entrichten hat.
(alle amtl.)
EuGH (3. Kammer) Urteil vom 29.6.2023 – C-%43/21 (Verband Sozialer Wettbewerb e.V./famila-Handelsmarkt Kiel GmbH & Co. KG)
NJW 2023 S. 2256