VVG §§ 5, 6; BGB §§ 241, 249, 280, 281, 282
- Eine fehlerhafte Beratung eines künftigen VN durch einen Versicherer, die zum Abschluss eines Versicherungsvertrags führt, kann Schadensersatzansprüche statt der Leistung begründen.
- In diesem Zusammenhang ist unerheblich, ob die einzelnen Teilflüge für sich gesehen in den Anwendungsbereich der Fluggastrechtverordnung fallen
BGH, Urt. v. 12.4.2022 – X ZR 101/20