EFZG § 5 Abs. 1 S. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 1
Wird ein Arbeitnehmer, der sein Arbeitsverhältnis kündigt, am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung insbesondere dann erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst. (amtl.)
BAG, Urt. v. 8.9.2021 – 5 AZR 149/21
(LAG Niedersachsen – 10 Sa 619/19; ArbG Braunschweig – 3 Ca 95/19)
MDR 2022 S. 250